Nicht nur Brandschutztüren, sondern auch alle weiteren Türen und Tore im Unternehmen müssen regelmäßig der UVV-Prüfung unterzogen werden. Wir beraten Sie gerne und übernehmen die Prüfung sowie die Schließkraftprüfung nach DIN EN 12445 und 12453.
Leistung
Arbeitssicherheit Schöndienst bietet Ihnen die sicherheitstechnische Prüfung von Türen und Toren gemäß DGUV Information 208-022 an. Türen und Tore müssen mindestens einmal im Jahr von einer befähigten Person einer Sicherheitsprüfung auf ihre Sicherheit überprüft werden. Ebenfalls wird eine Prüfung bei Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderungen gefordert.
Selbstverständlich prüfen unsere Brandschutzexperten auch Ihre Brandschutztüren.
Übersicht
Ausbildungstermine
Entdecken Sie unsere aktuellen Schulungstermine im Bereich Arbeitssicherheit. Buchen Sie Ihre Weiterbildung und bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand.
Ansprechpartner
Sie haben Bedarf nach einer vorschriftsgemäßen Prüfung Ihrer Türen und Tore im Unternehmen?
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