Wenn es um Sicherheit in Ihrem Unternehmen geht, sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir durch umfassende Prüfungen dafür, dass sich Ihr Unfall- und Haftungsrisiko auf ein Minimum reduziert.
Übersicht der Prüfungen
Wenn es um Prüfungen von technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten in Ihrem Unternehmen geht, ist Präzision unerlässlich. Denn Sie, Ihre Mitarbeiter und Kunden sollten keinem unnötigen Risiko ausgesetzt werden. Deshalb bieten wir Ihnen vielfältige sicherheitstechnische Prüfungen, mit denen Sie diesen Risiken wirkungsvoll begegnen.
Prüfungen
Auf Spielplätzen kommt es nicht nur auf sichere Spielgeräte an. Auch Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Sicherheitsabstände und Fallhöhen müssen regelmäßig nach DIN EN 1176 geprüft werden. Nur so kann die Sicherheit der Kinder gewährleistet werden. Unsere Prüfexperten übernehmen die professionelle Überprüfung Ihrer Spielplätze.
Prüfungen
Eine sichere Verwendung von Leitern und Tritten kann nur gewährleistet werden, wenn diese einen einwandfreien Zustand haben. Hierfür ist mindestens eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person nötig. Wir führen für Sie die Tritt- und Leiterprüfung gemäß DGUV Vorschrift 208-016 durch.
Prüfungen
Durch das Be- und Entladen sind Regalanlagen kontinuierlichen Belastungen ausgesetzt, die schnell zu einem Schaden führen können. Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese Einrichtungen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchführen zu lassen. Unsere Prüfexperten führen die Regalinspektionen für Sie durch.
Prüfungen
Wir bieten die sicherheitstechnische Prüfung von Türen und Toren gemäß DGUV Information 208-022 an. Türen und Tore sind wiederkehrend mindestens einmal im Jahr auf deren Sicherheit von einer befähigten Person zu prüfen. Ebenfalls wird eine Prüfung bei Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderungen gefordert. Wir untersützen Sie hierbei und führen die Prüfungen für Sie und Ihre Sicherheit durch.
Prüfungen
Sämtliche Brandschutztüren und Brandschutztore in Ihrem Betrieb benötigen eine Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Die Zulassung bestimmt die Abnahme und die Monatsprüfung. Neben den monatlichen Checks durch den Anlagenbetreiber müssen zudem Jahresprüfungen erfolgen. Wir unterstützen Sie hierbei und führen die Prüfungen durch.
Prüfungen
Betreiber von Kranen und anderen Hebezeugen sind laut DGUV Vorschrift 52 und Grundsatz 309-001 dazu verpflichtet, an ihren Anlagen mindestens einmal jährlich eine Prüfung durchzuführen. Denn für sicherheitsrelevante Anlagen ist ein technisch einwandfreier Zustand Voraussetzung für einen unfallfreien Betrieb.
Prüfungen
Alle Anschlagmittel, beispielsweise Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden. Unsere Experten führen für Sie die wiederkehrende Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln nach DGUV Regel 109-017 fachgerecht und kompetent durch.
Prüfungen
Arbeitskörbe für Krane und Stapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person zu prüfen.Die Prüfungen sind mindesten einmal jährlich durchzuführen, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Wir übernehmen die Prüfung der Arbeitskörbe gerne für Sie.
Prüfungen
Ladebrücken und fahrbare Rampen müssen nach DGUV 108-006, sowie unter gesetzlichen Grundlagen betrieben und jährlich geprüft werden, um die Sicherheit aller gewährleisten zu können. Wir setzen für Sie die Sicherheitsprüfung nach geltenden Vorschriften um.
Prüfungen
Im Brandfall müssen Brandschutzklappen reibungslos und sicher funktionieren. Um dies sicherzustellen ist eine regelmäßige und ordnungsgemäße Prüfung erforderlich. Unser Prüfteam unterstützt Sie hier gerne.
Prüfungen
Hebebühnen sind in Unternehmen einer starken Beanspruchung ausgesetzt. Umso wichtiger ist die Sicherstellung aller Funktionen, weshalb Hebebühnen jährlich von einer befähigten Person nach DGUV Grundsatz 308-002 zu prüfen sind. Unsere Prüfexperten übernehmen die Hebebühnenprüfung gerne für Sie.
Prüfungen
Für alle Stetigförderer besteht die allgemeine Prüfpflicht entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 208-018. Werden Sie aktiv für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und stellen Sie sicher, dass Sie dem jährlichen Prüfzyklus nachkommen. Unsere Prüfexperten unterstützen Sie dabei gerne.
Prüfungen
Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) lässt viele Unternehmen ratlos zurück. Um Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir die häufigsten Fragen zusammengefasst und erläutert.
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