Ein Explosionsschutzdokument ist für Tätigkeiten mit Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen zu erstellen, bei denen unter Berücksichtigung der verwendeten Arbeitsmittel, Verfahren und Arbeitsumgebungen sowie der möglichen Wechselwirkungen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.
Leistungen
Grundlage: Die Gefährdungsbeurteilung
Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments basiert auf der Gefährdungsbeurteilung, einem wesentlichen Instrument zur Ermittlung und Bewertung von Risiken im Betrieb. Hierbei werden alle Arbeitsbereiche und Prozesse untersucht, in denen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können.
Rechtsgrundlage: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Konkret schreibt § 6 Abs. 9 der GefStoffV vor, dass Unternehmen die Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische in ihrem Explosionsschutzdokument besonders ausweisen müssen.
Inhalt
der Explosionsgefährdungen
sofern diese Einteilung vorgenommen wurde
gegen Brand- und Explosionsgefährdungen
unter Berücksichtigung der möglichen Wechselwirkungen
bezüglich der technischen Schutzmaßnahmen und zum Explosionsschutz
Leistungen
Ein sorgfältig erstelltes Explosionsschutzdokument trägt nicht nur dazu bei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern schützt auch die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und minimiert das Risiko von Produktionsausfällen oder Sachschäden.
Wir erstellen gerne für Sie Explosionsschutzdokumente auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
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