Legen Sie den Grundstein für die Sicherheit Ihres Unternehmens und seien Sie für den Notfall vorbereitet. Flucht- und Rettungspläne dienen dazu ein Gebäude schnellstmöglich und sicher verlassen zu können. Denn das Verhalten im Notfall entscheidet über die Sicherheit aller Personen innerhalb eines Gebäudes.

Leistung

Flucht- und Rettungspläne –
Ihr Navi für den Notfall

Für gewerblich genutzte Gebäude sowie für Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind bzw. sein werden, sind Flucht- und Rettungspläne zu erstellen. Nach § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern, z.B. in folgenden Fällen:

  • Unübersichtliche Flucht- und Rettungswegführung (z.B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung)
  • Hoher Anteil an ortsunkundigen Personen (z.B. bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr)
  • Bereiche mit erhöhter Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsrisiken ergeben (z.B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung)

Ansprechpartner

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Sie haben noch Fragen zu unseren Produkten oder kundenspezifischen Anforderungen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Ihr Anliegen

    Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß unseren Datenschutzbestimmungen.