Legen Sie den Grundstein für die Sicherheit Ihres Unternehmens und seien Sie für den Notfall vorbereitet. Flucht- und Rettungspläne dienen dazu ein Gebäude schnellstmöglich und sicher verlassen zu können. Denn das Verhalten im Notfall entscheidet über die Sicherheit aller Personen innerhalb eines Gebäudes.
Leistung
Für gewerblich genutzte Gebäude sowie für Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind bzw. sein werden, sind Flucht- und Rettungspläne zu erstellen. Nach § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern, z.B. in folgenden Fällen:
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