Ein Brandschutzkonzept wird bei Neubauten oder genehmigungspflichtigen Umbauten von Gebäuden besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) von der unteren Baurechtsbehörde für das Genehmigungsverfahren gefordert. Zudem  bei Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen. 

Leistung

Brandschutzkonzept –
Vorbeugen ist besser

Das Brandschutzkonzept verfolgt eine schutzzielorientierte Vorgehensweise. Es werden Brandgefahren identifiziert und deren Risiken bewertet. Es umfasst alle notwendigen Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Ziel ist es, die Einhaltung der baurechtlichen Schutzziele sicherzustellen.

Ziele

Die baurechtlichen Schutzziele im Überblick

Entstehung von Bränden vorbeugen

Ausbreitung von Feuer & Rauch vorbeugen

Rettung von Mensch & Tier ermöglichen

Wirksame Löscharbeiten ermöglichen

Leistung

Vorbeugen ist besser

Durch die ganzheitliche Risiko-Betrachtung der aufeinander abgestimmten Brandschutzmaßnahmen können Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften begründet und die Einhaltung trotz der Abweichungen dargelegt werden.

Brandschutzkonzepte sind Bestandteil der Baugenehmigung und werden von der Baurechtsbehörde genehmigt. Bei wesentlichen Änderungen des Gebäudes oder der Nutzung, die dem Brandschutzkonzept nicht mehr entsprechen, ist dieses fortzuschreiben. Ansonsten handelt es sich um einen nicht genehmigten Zustand.

Gerne erstellen wir für Ihren Neu- oder Umbau ein Brandschutzkonzept. Oder wir schreiben Ihr bestehendes Brandschutzkonzept fort, wenn Ihr Gebäude nicht mehr den im Brandschutzkonzept beschriebenen Gegebenheiten entspricht. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

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