Die jährliche Sicherheitsunterweisung gemäß §12 des Arbeitsschutzgesetzes stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter sämtliche Schutzmaßnahmen in ihrem Tätigkeitsfeld kennen und anwenden können.
Beschreibung der Leistung
Die Sicherheitsunterweisung bildet die Schnittstelle zwischen der Organisation des Arbeitsschutzes und den Mitarbeitern. Sie vermitteln wichtige Informationen, sensibilisieren Mitarbeiter für Gefahren und legen die Grundlage für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.
Unsere Experten führen für Sie maßgeschneiderte allgemeine und spezielle Unterweisungen zu verschiedenen Themenbereichen durch. Diese Unterweisungen gewähren Ihnen Rechtssicherheit und sind individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter abgestimmt.
Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetz ist ein Unternehmen zur Durchführung einer wiederkehrenden Unterweisung zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz verpflichtet. Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit durchgeführt werden. Die Sicherheitsunterweisung beinhaltet Anweisungen sowie Ausführungen, die sich speziell nach der Arbeitsstätte oder dem Tätigkeitsfeld der Mitarbeiter richtet.
Darüber hinaus sind Unterweisungen bei folgenden Situationen durchzuführen:
Die Sicherheitsunterweisung muss sich stets an die Gefahrenentwicklung der Arbeitsstelle anpassen. Darüber hinaus muss eine Unterweisung stets schriftlich fixiert und von den Mitarbeitern handschriftlich unterzeichnet werden.
Sie benötigen Experten in der Arbeitssicherheit für Ihre Sicherheitsunterweisungen? Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Vorteile
Sie legen den Grundstein, gesetzliche Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen
Sie erhalten eine Unterweisung nach rechtlichen Anforderungen, gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz.
Sie fördern das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für einen sicheren und risikofreien Arbeitsplatz
Prozess
Wie läuft eine Sicherheitsunterweisung eigentlich ab? Hier zeigen wir es Ihnen:
Dauer: Individuell je nach Mitarbeiteranzahl und Tätigkeitsfeld
Umfang: Die Sicherheitsunterweisung beinhaltet Anweisungen sowie Ausführungen, die sich speziell nach der Arbeitsstätte oder dem Tätigkeitsfeld der Mitarbeiter richtet.
Die Sicherheitsunterweisung ist bei der Mitarbeitereinstellung, bei Veränderungen des Tätigkeitsfeldes, der Einführung, Verwendung neuer Arbeitstechniken und- mittel sowie vor Aufnahme der Arbeit umzusetzen. Die Arbeitsschutzunterweisung muss sich stets an der Gefahrenentwicklung der Arbeitsstelle anpassen und falls nötig, regelmäßig wiederholt werden (jährliche Sicherheitsunterweisung).
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot und informieren Sie vorab über die allgemeine Sicherheitsunterweisung und Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.
Sie werden bereits sicherheitstechnisch gemäß DGUV V2 von uns betreut? Dann ist die jährliche Sicherheitsunterweisung für Ihr Unternehmen inklusive.
Prozess
In folgenden Bereichen führen wir Sicherheitsunterweisungen durch (Auszug)
(jährliche Auffrischungsunterweisung)
gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
Ansprechpartner
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