Wir unterstützen Sie individuell in allen Fragen der Arbeitssicherheit.
Ihre Betreuung orientiert sich an der DGUV Vorschrift 2.
Mit Arbeitssicherheit Schöndienst kommen Sie nicht nur den gesetzlichen Forderungen nach, sondern sorgen auch für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Wir beraten Sie vorab kostenlos und entwerfen gemeinsam ein für Sie passendes Betreuungsmodell.
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter, handeln Sie wirtschaftlich und behalten Sie Ihr Kerngeschäft im Auge.
Vorteile
Betriebsgrößen
Welche Betreuung ist eigentlich bei welcher Betriebsgröße erforderlich? Ganz einfach, hier ein Überblick:
Regelbetreuung: ja – Grundbetreuung, anlassbezogene Betreuung.
Alternative Betreuung: ja, entsprechend der UVT-Regelung (UVT = Unfallversicherungsträger).
Regelbetreuung: ja – Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung.
Alternative Betreuung: ja, entsprechend der UVT-Regelung (UVT = Unfallversicherungsträger).
Regelbetreuung: ja – wie bei der Unternehmensgröße zwischen 11 und 50 Arbeitnehmern.
Alternative Betreuung: nein
Quelle: DGUV
Leitgründe für aktive Arbeitssicherheit
Eine Grundpflicht der Unternehmer ist die Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter. Nur Mitarbeiter, die an sicheren Arbeitsplätzen arbeiten können, können die optimale Leistung abrufen und produktiv arbeiten. Durch aktive Arbeitssicherheitsmaßnahmen werden Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten effektiv reduziert und die Mitarbeiter geschützt.
Ein Arbeitsunfall oder ein Ausfall auf Grund eines Gesundheitsschadens verursachen in den Unternehmen hohe Kosten. Diese Kosten bestehen aus dem Arbeitsausfall, der Lohnfortzahlung, etwaige Sachschäden und der eventuellen Ersatzbeschaffung der Arbeitskraft. Arbeitsunfälle erhöhen auch Ihren Beitrag bei der Berufsgenossenschaft. Zudem führt eine Häufung von Arbeitsunfällen nicht nur zu einem Imageschaden, sondern erschwert auch die Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter.
Arbeitsschutz ist in Deutschland und Europa gesetzlich vorgeschrieben und muss umgesetzt werden. Eine gelebte Arbeitsschutzorganisation schützt Unternehmen vor dem sogenannten Organisationsverschulden, welches im Deliktsrecht die Haftung wegen der Verletzung von Organisationspflichten oder wegen Nichterfüllung rechtlicher Anforderungen an betriebliche organisatorische Maßnahmen ist.
In Deutschland ist der Arbeitsschutz im Dualen-System organisiert. Dies bedeutet, dass der Staat gesetzliche Vorgaben erlässt und die Unfallversicherungsträger verbindliche Regeln und Vorschriften definieren. Die Nichteinhaltung kann Strafen, Regressansprüche nach sich ziehen.
Jeder Betrieb in Deutschland benötigt sicherheitstechnische Betreuung. Diese ist in der DGUV V2 Vorschrift geregelt. Verschiedene Betreuungsmodelle, je nach Betriebsgröße, können gewählt werden. Diese sind das Unternehmermodell, welches bis 50 Mitarbeiter gewählt werden kann und die Regelbetreuung. Die Regelbetreuung kann durch eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch Sicherheitsfachkräfte genannt) oder durch einen externen Dienstleister erfolgen. Die Betreuung verfolgt das Ziel, präventiv die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
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