Übersicht
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 3 sowie § 14 ist das regelmäßige Prüfen von Leitern und Tritten vorgeschrieben. In der Verordnung ist zudem aufgeführt, dass der Betrieb dafür sorgen muss, dass eine von ihm beauftragte Person (also eine sog. Befähigten Person, ein Prüfer) Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Den Grundstein um Ihre und die Sicherheit Anderer gewährleisten zu können, setzen Sie anhand unserer Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritte.
Details
Dauer
1 Tag
Teilnehmer
Personen die Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand innerhalb ihres Unternehmens prüfen sollen.
Nach abgeschlossener Ausbildung
Zertifikat
Details
Nutzen
Investition
Bei größeren Gruppen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Jetzt Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten absolvieren.
Ergänzend zum Thema stellen wir die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) als PDF zum Download nachstehend zur Verfügung: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi694.pdf
Ausbildungstermine
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