Arbeitssicherheit Schöndienst

Sicherheits­­beauftragter

Ein Sicherheitsbeauftragter spielt eine zentrale Rolle in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz eines Unternehmens. Betriebe ab 21 Mitarbeiter sind gesetzlich verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten in ihrem Unternehmen zu haben. Die genaue Anzahl der benötigten Sicherheitsbeauftragten hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise der Art der Tätigkeiten, der Betriebsstruktur und den spezifischen Risiken am Arbeitsplatz. 

Wir bilden Ihre Mitarbeiter zu Sicherheitsheitsbeauftragten aus. Unsere Schulungen erfüllen die Vorgaben des § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001. Sie vermitteln Ihren Mitarbeitern das erforderliche Fachwissen und die Fähigkeiten, um die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten kompetent ausführen zu können. 

Tätigkeiten

Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten

Die Tätigkeiten eines Sicherheitsbeauftragten umfassen unter anderem:

Erkennen von Gefährdungen

Sicherheitsbeauftragte identifizieren potenzielle Gefahrenquellen am Arbeitsplatz und schlagen Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung vor.

Beratung und Unterstützung

Sie beraten die Führungskräfte und Mitarbeiter in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Überprüfung der Schutzmaßnahmen

Sicherheitsbeauftragte kontrollieren regelmäßig, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen wirksam sind und eingehalten werden.

Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit

Sicherheitsbeauftragte arbeiten eng mit anderen Experten zusammen, wie z. B. der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. 

Auswahl

Wer eignet sich als Sicherheits­beauftragter im Betrieb?

Die Auswahl eines geeigneten Sicherheitsbeauftragten ist entscheidend, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Unternehmen effektiv zu fördern. Es gibt keine festen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation eines Sicherheitsbeauftragten, aber es sollten bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt sein, um die Aufgaben erfolgreich wahrzunehmen.

Auswahl

Persönliche Voraussetzungen

Ein Sicherheitsbeauftragter sollte folgende Eigenschaften mitbringen:

  • Verantwortungsbewusstsein: Die Person sollte zuverlässig und verantwortungsvoll handeln.
  • Neutralität: Die Person sollte unparteiisch handeln und die Interessen der Arbeitssicherheit in den Vordergrund stellen.
  • Interesse an ArbeitssicherheitEin echtes Interesse an sicherheitsrelevanten Themen ist wichtig, um die Rolle mit Engagement auszufüllen.
  • KommunikationsfähigkeitDa der Sicherheitsbeauftragte mit Kollegen, Vorgesetzten und externen Fachleuten kommuniziert, sind gute soziale und kommunikative Fähigkeiten erforderlich.
  • Durchsetzungsvermögen: Er oder sie sollte in der Lage sein, sicherheitsrelevante Themen überzeugend zu vertreten.

Auswahl

Fachliche Voraussetzungen

  • Bereitschaft zur WeiterbildungDa sich Vorschriften und Technologien weiterentwickeln, sollte der Sicherheitsbeauftragte bereit sein, regelmäßig an Schulungen teilzunehmen.
  • Erfahrung im Betrieb: Idealerweise hat der Sicherheitsbeauftragte bereits Erfahrung in den betrieblichen Abläufen und kennt die spezifischen Risiken und Gefährdungen.
  • Grundlegende Kenntnisse in Arbeitssicherheit: Auch wenn keine formale Ausbildung erforderlich ist, sollte die Person mit den Grundlagen des Arbeitsschutzes vertraut sein. Diese Kenntnisse können durch Schulungen oder Fortbildungen vermittelt werden.

Wir bilden Ihre Mitarbeiter zu Sicherheitsbeauftragten aus. Buchen Sie jetzt Ihre Schulungen in unserer Akademie.

Ausbildungstermine

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Entdecken Sie unsere aktuellen Schulungstermine im Bereich Arbeitssicherheit. Buchen Sie Ihre Weiterbildung und bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand.

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